Gebühren:
Die Anwaltsgebühren unterliegen verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen (Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwälte (LLCA),
Genfer Gesetz über den Anwaltsberuf (LPAv), Schweizerischer Standeskodex der FSA sowie die Gebräuche und Sitten der Genfer Anwaltskammer).
Die Gebühren werden auf der Grundlage der für die Ausführung des Mandats aufgewendeten Zeit, der Komplexität und Bedeutung des Falls, der betroffenen Interessen,
der Frist zur Erledigung, des erzielten Ergebnisses, der finanziellen Situation des Mandanten sowie der Erfahrung des Anwalts (Art. 34 LPAv) festgelegt.
Der von der Kanzlei angewandte Stundensatz variiert je nach diesen Kriterien und den beteiligten Fachleuten zwischen CHF 350 und CHF 650 (zzgl. MwSt.).
Pauschalhonorare oder eine Erfolgsbeteiligung können vereinbart werden.
Die Auslagen werden gesondert auf tatsächlicher Kostenbasis in Rechnung gestellt.
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